Das neue Verweisungssystem nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004. Eine effiziente Lösung für eine optimale Kompetenzverteilung?

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2010/544

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DI
RE

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Das Verweisungssystem nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 regelt die Übertragung von Kompetenzen zwischen der EU-Kommission und den zuständigen mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Vor Erlass der oben genannten Verordnung konnten Zusammenschlüsse lediglich nach der Anmeldung auf einen Antrag der Mitgliedstaaten verwiesen werden. Nunmehr kann die Verweisung auch vor der Anmeldung durch die Zusammenschlussbeteiligten beantragt werden. Das Ziel der Reform war, ein transparentes, flexibles und effizientes Verfahren herzustellen, das eine effektive Zusammenschlusskontrolle durch die jeweils bestpositionierte Behörde gewährleistet. Die Arbeit untersucht unter Berücksichtigung der praktischen Auswirkungen das Erreichen der Reformziele und stellt dabei die verfahrens- und materiell-rechtlichen Modifikationen heraus. Den Schwerpunkt bilden insbesondere die neuen Verweisungsvorschriften gemäß Artikel 4 Absätze 4 und 5 FKVO. Ferner wird das Verhältnis der Verweisungsverfahren vor und nach der Anmeldung behandelt. Das Verweisungssystem zeichnet sich danach insgesamt durch ein strukturierteres und effizienteres Verfahren aus.

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320 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 4914