WEG §§ 16 II; 21 IV, 22 II. Mitwirkungspflicht aller Wohnungseigentümer bei Fertigstellung des Gebäudes. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.3.1979 - 11 W 98/78.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Jeder Wohnungseigentümer kann von den anderen nach § 21 IV WEG die Mitwirkung bei der Fertigstellung des Gebäudes, das zu dem größten Teil seines Wertes bereits vom Bauunternehmer erstellt ist, verlangen. Bei der Verteilung der insoweit entstehenden Kosten ist zu berücksichtigen, inwieweit die einzelnen Wohnungseigentümer ihre nach dem Kaufvertrag geschuldeten Zahlungen bereits geleistet haben. Von einer entsprechenden Anwendung von § 22 II WEG ist auszugehen. Das gesetzliche Werturteil des § 22 II WEG trifft daher bei Fertstellung eines noch nicht von allen Wohnungseigentümern bezahlten Gebäudes nur zu, wenn auch der unterschiedliche Zahlungsstand bei der Kostenverteilung berücksichtigt wird. -y-
Beschreibung
Schlagwörter
Baurecht, Wohnungsrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Gebäude, Fertigstellung, Mitwirkungspflicht, Kostentragungspflicht, Rechtsprechung, OLG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.9, S.466-468, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Baurecht, Wohnungsrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Gebäude, Fertigstellung, Mitwirkungspflicht, Kostentragungspflicht, Rechtsprechung, OLG-Urteil