Landesrecht als Rettungsanker gegen die Beeinträchtigung städtischer Wohnungsbestände?

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zusammenfassung

Das Hamburger Gesetz zum Wohnungspflegerecht vom 8.3.1982 stellt den bisher entschiedensten Versuch zur Effektivierung des Zweckentfremdungsrechts dar, wobei eine systematische Verzahnung mit dem Wohnungsaufsichtsrecht versucht worden ist. Rechtspolitisch empfiehlt der Autor den Landesbehörden die neuen Instrumente zunächst auf besonders dringliche Missstände zu konzentrieren, so insbesondere auf eine Treuhänderbestellung bei länger leerstehendem Wohnraum, um dabei Erforderlichkeit und Praktikabilität auch konkret unter Beweis zu stellen. Der sozialstaatliche Schutz für bedrohte zentralstädtische Wohnungsbestände, die insbesondere den Problemgruppen des Wohnungsmarkts verlorenzugehen drohen, muss sich an einem ausdifferenzierten Katalog von Rechtsstaatlichkeitsanforderungen bewähren. rh

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Wohnen/Wohnung, Nutzung, Wohnungsbestand, Wohnungsrecht, Wohnungsaufsichtsgesetz, Zweckentfremdung

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 35(1982)Nr.11, S.321-329, Lit.

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Wohnen/Wohnung, Nutzung, Wohnungsbestand, Wohnungsrecht, Wohnungsaufsichtsgesetz, Zweckentfremdung

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