Die Kündigungsgründe des Einigungsvertrages.
Leske + Budrich
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Leske + Budrich
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DE
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Opladen
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ZLB: 97/138
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Zusammenfassung
Im Zuge der deutschen Vereinigung sind die Verwaltungseinrichtungen der DDR auf die neuen Länder bzw. auf den Bund übergegangen und damit auch die Arbeitsverhältnisse der dort Beschäftigten. Die Dissertation befaßt sich ausschließlich mit Kündigungen von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst wegen früherer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit und wegen früherer Betätigung in politischen Organisationen der DDR. Da bei der Anwendung des Einigungsvertrages der Bezug zur Rechtswirklichkeit eine enorme Bedeutung hat, werden in der Untersuchung auch die politischen Gegebenheiten in der DDR und deren Bedeutung für den Einigungsprozeß dargestellt. Schließlich geht der Autor auf die Vereinbarkeit der Kündigungspraxis mit dem Übereinkommen Nr. 111 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25.6.1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ein und kommt zu dem Ergebnis, daß die Kündigungsgründe des Einigungsvertrages dem Übereinkommen vorgehen. kirs/difu
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164 S.
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KSPW. Transformationsprozesse; 20