Rechtliche Probleme der Pflege von Kulturdenkmälern durch den Staat unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Kanton Zürich.

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SEBI: 75/4295

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Die Denkmalpflege ist ohne rechtliche Grundlage nicht denkbar. Die Studie will aufzeigen, inwieweit gesetzliche Vorschriften der Denkmalpflege dienen. Ausgangspunkt sind die denkmalpflegerischen Bestrebungen in der Gegenwart. Vorab stellt sich jedoch die Frage nach dem Begriff, den Motiven, den Zielen und dem Wesen der Denkmalpflege. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Ziele und die Aufgaben der Denkmalpflege und das öffentliche Interesse daran in das Rechtssystem und das Interessengefüge des schweizerischen und zürcherischen Rechts einordnen. Staatliche Maßnahmen zur Denkmalpflege erfordern hoheitliche Eingriffe in das Privateigentum, die nur dann zulässig sind, wenn das öffentliche Interesse an der Denkmalpflege dem Freiheitsrecht des Bürgers vorgeht. Soweit das Recht und das öffentliche Interesse Enteignungsmaßnahmen vorsehen, stellt sich die Frage nach der Enteignungsentschädigung, die in einem letzten Kapitel erörtert wird.

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Denkmalpflege, Denkmalschutzrecht, Enteignung, Entschädigung, Kultur, Verwaltungsrecht, Recht, Kunst, Verwaltung

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Zürich, Schulthess (1975) XVI, 127 S., Lit.(jur.Diss.; Zürich o.J.)

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Denkmalpflege, Denkmalschutzrecht, Enteignung, Entschädigung, Kultur, Verwaltungsrecht, Recht, Kunst, Verwaltung

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Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft; 479