Grünordnungsplan Bad Wimpfen und Leinfelden-Echterdingen. Untersuchungen zur Landschaftsplanung. Nebentitel.
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1981
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SEBI: 83/792-4
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Nachdem das Land Baden-Württemberg 1976 das Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft verabschiedet hat, haben nun die Träger der Bauleitplanung unter bestimmten Voraussetzungen einen Grünordnungsplan auszuarbeiten, ohne aber über das Verfahren, über Form und Inhalt nähere Angaben zu besitzen. An zwei Beispielen, die eine besonders häufige Planungssituation berücksichtigen, erarbeitete die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftspflege, Landesverband Baden-Württemberg, zwei modellhafte Grünordnungspläne, um allen an der Bauleitplanung Beteiligten Beispiele und Hilfestellungen an die Hand zu geben. Bad Wimpfen: Sanierung eines Innenbereiches (Freiraum zwischen historischem Stadtkern und Stadterweiterung) und Leinfelden-Echterdingen, Ortsteil Oberaichen: städtebauliche Erweiterung einer Gemeinde durch Wohn- und Gewerbegebiete vom Ortsrand in die freie Landschaft. hom/difu
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Karlsruhe: Selbstverlag (1981), 73 S., Kt.