Was erwartet das Gericht vom Sachverständigen, insbesondere bei Mietgutachten?

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zusammenfassung

Hinweise zur Erstellung von Mietgutachten für den Fall der Mieterhöhung durch einen Sachverständigen. Um überzeugend und nachvollziehbar darzulegen, welcher Mietzins für die zu begutachtende Wohnung ortsüblich ist, muss im Gutachten zunächst einmal aufgezeigt werden, welchen Wohnwert die zu begutachtende Wohnung hat. Denn dieser ist notwendig als Ausgangspunkt und Maßstab für die Ermittlung von Vergleichswohnungen zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Wohnwert selbst setzt sich aus der Größe, Art, Lage, Beschaffenheit und Ausstattung zusammen. Abschließend zeigt der Autor spezifische Fehlerquellen im bisherigen Mietgutachten auf und skizziert beispielhaft ein ordnungsgemäßes Mietgutachten. rh

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Wohnen/Wohnung, Wohnwert, Mietrecht, Gutachten, Sachverständiger, Mieterhöhung, Miethöhengesetz, Miete, Bewertung

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 32(1979)Nr.5, S.129-136, Tab., Lit.

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Wohnen/Wohnung, Wohnwert, Mietrecht, Gutachten, Sachverständiger, Mieterhöhung, Miethöhengesetz, Miete, Bewertung

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