Historisierende Fassaden an Bauten von heute in rechtlicher Sicht.
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ZZ
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IRB: Z 1047
SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603
SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603
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Zusammenfassung
Der Autor - Ministerialrat im österreichischen Bundesministerium für Bauten und Technik - beschäftigt sich mit der Relation zwischen Ortsbildschutz und Altstadterhaltung einerseits und der Zulässigkeit historisierender Fassaden an neuen Bauten andererseits; die Diskussion mündet in die klare Erkenntnis, dass Ortsbildschutz und Denkmalschutz grundlegend verschiedene Dinge sind, deren inhärente Widersprüchlichkeit an gut ausgewählten Beispielen dargelegt wird. Abschließend wird allerdings betont, dass ein Verzicht des Landesgesetzgebers auf die Forderung historisierender Fassadengestaltungen zum Verzicht auf eine seiner Kompetenzen zur Selbstaushöhlung des Föderalismus beitragen würde, weshalb derartige Forderungen an den Gesetzgeber jedenfalls bedenkenswürdig sind. FGW
Beschreibung
Schlagwörter
Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Fassade, Historismus, Denkmalschutz, Stilanpassung, Bauordnung, Ortsbildschutz, Fassadengestaltung
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Österreichische Gemeinde-Zeitung, Wien 47(1981)Nr.6, S.115-116, 118-221, Lit.
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Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Fassade, Historismus, Denkmalschutz, Stilanpassung, Bauordnung, Ortsbildschutz, Fassadengestaltung