Das neue schweizerische Urheberrechtsgesetz und die Architektur.

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0251-0960

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IRB: Z 11

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Abstract

Am 9.Oktober 1992 wurde vom Parlament das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verabschiedet und damit die dringend notwendige Anpassung des Urheberrechtschutzes an die technologische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte vorgenommen. Das neue Gesetz ist zusammen mit den entsprechenden Ausführungsbestimmungen am 1. Juli 1993 in Kraft getreten. Es gewährleistet im europäischen Vergleich ein sehr hohes Schutzniveau und verbessert die Stellung der Kulturschaffenden namentlich durch die Einführung von Vergütungsansprüchen im Bereich der Massennutzung geschützter Werke (u.a. literarische Werke, Zeichnungen, Pläne, Karten, Werke von Musik sowie visuelle und audiovisuelle Werke). Das Referat erläutert vor allem seine Auswirkungen auf die architektonischen Werke. (-z-)

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Schweizer Ingenieur und Architekt

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Nr.39

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S.683-687

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