Rechte obdachloser Jugendlicher und junger Erwachsener im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.

Reinhardt
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Reinhardt

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München

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0342-5258

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SEBI: Zs 449

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RE

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Abstract

Obdachlose junge Menschen, sogenannte "Straßenkinder", sind abgehauen, weil sie es zu Hause nicht mehr ausgehalten haben. Oder ihre Eltern haben sie "rausgeworfen". Sie übernachten mal da, mal dort, bei FreundInnen oder auf der Straße. Oft geht die Obdachlosigkeit auch mit Problemen wie Drogenabhängigkeit, Prostitution oder delinquentem Verhalten einher, um z. B. Nahrung zu beschaffen. Welche Rechte bleiben ihnen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe?

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Unsere Jugend

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Nr. 9

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S. 370-378

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