Raumordnung und Landesplanung. Einführung. Rechtsstand
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1990
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ZZ
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SEBI: 90/5095-4
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Zusammenfassung
Raumordnung und Landesplanung ergänzen sich in klassischer Weise zu einer effektiven Gesamtschau.Die Ziele in Programmen und Plänen der Raumordnung und Landesplanung klären die Bedürfnisse eines Gesamtraumes und machen zugleich die gegenseitige Abhängigkeit deutlich.Landesplanerische Ziele greifen daneben zunehmend in das Leben ein.In einer Vielzahl von Gesetzen sind Bestimmungen enthalten, die die Verwaltung verpflichtet, Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten, und die Gerichte ziehen bei ihren Einzelfallentscheidungen zunehmend Zielaussagen der Landesplanung heran.Es ist deshalb für die Verwaltungsbeamten notwendig, die Grundzüge des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts zu kennen.Mit dieser einführenden Darstellung wird der Versuch unternommen, eine übersichtlich gegliederte Hilfe an die Hand zu geben. geh/difu
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München: (1990), 139 S., Abb.; Reg.