Entwicklung und Verfahren der Klage auf Erlaß untergesetzlicher Normen. Eine Untersuchung des deutschen Verwaltungsrechts unter rechtsvergleichender Berücksichtigung des US-amerikanischen Verwaltungsrechts.

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Tübingen

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ZLB: 97/3503

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DI

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Abstract

Untergesetzliche Normen sind Rechtsvorschriften, die im Rang unter dem Gesetz stehen (Verordnungen, Satzungen). Rechtsschutzlücken auf dieser sogenannten untergesetzlichen Ebene entstehen dann, wenn der parlamentarische Gesetzgeber seinem Normsetzungsauftrag nicht nachkommt. In der Regel handelt es sich um einen kleinen bzw. abgrenzbaren Personenkreis. Im Vergleich zu Gesetzen ist daher ein subjektives Recht auf Normenerlaß eher möglich. Dieses Argument ist ein Anlaß, die allgemeine Zulässigkeit, die subjektiven Voraussetzungen und die prozessuale Durchsetzbarkeit einer solchen Klage zu entwickeln und herzuleiten. Der Autor kommt u.a. zu dem Ergebnis, daß deutsche Gerichte budgetären Problemen und Engpässen der Verwaltung einen geringen Stellenwert bei der Beurteilung von Normenerlaßklagen einräumen. kirs/difu

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283 S.

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