Das 5. FAG-Änderungsgesetz. Verfassungsrechtliche Probleme des kommunalen Finanzausgleichs in Mecklenburg-Vorpommern. Rechtsgutachten.
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Schwerin
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ZLB: 4-2004/2901
DST: U 60/171
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GU
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Abstract
Das Rechtsgutachten zum 5. Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes hat seinen Schwerpunkt im Landesverfassungsrecht und gliedert sich seiner inneren systematischen Verbindung halber in drei größere Abschnitte: Zunächst werden die Rechtsfragen, die um das Recht auf Selbstverwaltung und seine Finanzierungskomponenten angesiedelt sind, behandelt. Dabei werden - nach einer Klärung der Bedeutung des Art. 28 Abs. 2 GG und seiner kommunalen Finanzierungsgarantien - in einem ersten Schritt die Prüfungsmaßstäbe der Landesverfassung entwickelt. Die Garantien der Art. 73 Abs. 2 LV werden in ihren wechselseitigen Gewährleistungen zum kommunalen (Mutter-)Recht auf Selbstverwaltung in Art. 72 Abs. 1 GG in Beziehung gesetzt; sodann wird ihr jeweiliger Schutzgehalt im Zusammenhang von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung dargestellt. In einem zweiten Schritt werden die sich hieraus ergebenden Einzelmaßstäbe, die der Finanzausgleichsgesetzgeber zu beachten hat, ermittelt und an das 5. FAG-ÄndG und seine Detailregelungen angelegt. Hierin liegt der Schwerpunkt der Untersuchung. Im Anschluss daran wird das mehr formale und verfahrensrechtliche Problem der Rückwirkung des Änderungsgesetzes aufgegriffen, das nicht im Recht der kommunalen Selbstverwaltung wurzelt, sondern anderen Rechtsgrundsätzen der Landesverfassung zuzuordnen ist, auf die sich die Gemeinden ebenfalls berufen können. Das Rückwirkungsverbot wird in seiner dogmatischen Verankerung und seinem konkreten Schutzgehalt geklärt; seine unterschiedlichen Ausprägungen werden dargestellt; sodann wird seine Bedeutung für das 5. FAG-ÄndG behandelt. Eine Zusammenfassung in Thesen und ein Literaturverzeichnis schließen das Gutachten ab. goj/difu
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III, 104 S.
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Schriftenreihe des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern; 25