Der Prüfungsmaßstab im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren.

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SEBI: BH 498

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Bei dem besonderen abstrakten Normenkontrollverfahren vor den Oberverwaltungsgerichten nach r 47 VwGO geht es um die abstrakte Gültigkeitsüberprüfung von untergesetzlichem Landesrecht. Hierbei handelt es sich nicht um eine Streitigkeit nach r 40 I Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); vielmehr wird es den Ländern ermöglicht, den Verwaltungsrechtsweg über r 40 I hinaus zu erweitern. Der Prüfungsmaßstab, der im Verfahren nach r 47 VwGO herangezogen werden darf, wird durch die Vorbehaltsklausel zugunsten der Verfassungsgerichte beschränkt. Der Autor untersucht eingehend die Tragweite der Vorbehaltsklausel in ihrer Funktion als Begrenzung des Prüfungsmaßstabes zugunsten materieller Verfassungsgerichtsbarkeit, er setzt sich mit dem Umfang des Maßstabsrechts auseinander und erörtert Grundrechte als Prüfungsmaßstab. Im Anhang werden die Rechtslage in Berlin und die dort geltenden Prüfungsmaßstäbe erläutert. chb/difu

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Schlagwörter

Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Prüfungsmaßstab, Vorbehaltsklausel, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht

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Bamberg: (1967), 150 S., Lit.

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Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Prüfungsmaßstab, Vorbehaltsklausel, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht

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