Maßnahmenplanung im Grünordnungsbereich Nr. 20, Schwerin Ost.

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SEBI: 85/3987-4

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Mit Erarbeitung des Grünordnungsplanes Nr. 20 wird ein weiterer Baustein in die vorgesehene flächendeckende Gründordnungsplanung Castrop-Rauxels eingefügt. Das Plangebiet Schwerin Ost liegt im Südosten der Stadt in enger Nachbarschaft zum Altstadtkern, von dem er jedoch durch den breiten Grüngürtel von Schellenbergwald und Rennbahngelände räumlich und strukturell abgetrennt ist. Der Grünordnungsplan ist ein Vorsorgeplan, der die grünordnerischen und städtebaulichen Ziele der Sicherung und des Erhalts der Landschaft und der Freiflächen im Siedlungsraum mit ihren positiven Auswirkungen auf die Lebensqualität verfolgt, er dient der Erschließung und Sicherung von Stadt und Landschaft als Erholungsraum und soll Freiflächen als wesentliche Faktoren des städtebaulichen Gefüges gliedern und zur Belebung und Anreicherung des Ortsbildes bzw. zur Wohnumfeldverbesserung beitragen. cp/difu

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Grünplanung, Grünordnungsplan, Bestandsaufnahme, Bewertung, Planungsmaßnahme, Stadtökologie, Landschaftspflege, Stadtteil, Umweltschutz, Umweltpflege, Grünordnung

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Castrop-Rauxel: (1984), III, 66 S., Kt.; Abb.; Lit.

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Grünplanung, Grünordnungsplan, Bestandsaufnahme, Bewertung, Planungsmaßnahme, Stadtökologie, Landschaftspflege, Stadtteil, Umweltschutz, Umweltpflege, Grünordnung

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