Landschaftsökologisches Gutachten für die Stadt Meerbusch.
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1973
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SEBI: 74/4441
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GU
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Zusammenfassung
Bei der städtebaulichen Neuordnung der Stadt Meerbusch besteht noch die Möglichkeit einer umweltfreundlichen Planung. Voraussetzung dafür sind bauliche Verdichtung und flächenmäßige Beschränkung der Siedlungsausdehnung, umweltgerechte Standortwahl neuer Siedlungsschwerpunkte unter Schonung der landschaftsökologischen Vorranggebiete, Berücksichtigung der stadtklimatischen Gesichtspunkte sowie Schutz von Klima, Boden, Wasser und Biosphäre durch Erhaltung größerer, zusammenhängender Landschaftsräume. Wesentliches Merkmal des Raumes ist seine wertvolle landschaftliche Substanz mit hohem Wohn- und Erholungswert. Vor allem die Rheinuferzone stellt noch einen weitgehend unbelasteten Landschaftsraum dar; die hier geplante Fernverkehrsstraße würde diesen Raum in nicht vertretbarer Weise belasten.
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Köln, Rheinland-Verl.(1973) 44 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Zus.
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Serie/Report Nr.
Beiträge zur Landesentwicklung; 29