Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen.

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1982

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Zusammenfassung

Stellungnahme und Thesen zur Frage der Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen in historischen Ortsteilen. Erhaltung und maßstäbliche Fortentwicklung historischer Ortsteile verlangen eine Stadtentwicklungspolitik, die den historischen Bereichen solche Funktionen zuweist, die dem Erhaltungsgedanken im Städtebau auch langfristig dienen. Inwieweit und in welcher Kombination das im Städtebau- und im Bauordnungsrecht vorhandene differenzierte Instrumentarium zur Verwirklichung dieses Zieles einzusetzen ist, hängt von der jeweiligen konkret vorgegebenen Situation ab. Ziele von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen sind auf der Grundlage von Beratung besser zu erreichen als mit allzu restriktiven Festsetzungen. bm

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Bauwelt 72(1981)Nr.36(Stadtbauwelt, Nr. 71), S.1616. 312

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