Beschaffungsfreiheit versus Technologieneutralität bei Breitbandausschreibungen.

Werner
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Werner

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DE

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZB 3503

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RE

Abstract

Eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur gehört heutzutage ebenso zur Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit einer Gemeinde wie eine gute Verkehrsanbindung oder eine entsprechende schulische oder medizinische Versorgung. Gerade für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft sind schnelle Internetanbindungen unerlässlich. Demgemäß hat die Bundesregierung ihre "Digitale Agenda 2014-2017" veröffentlicht, um den weiteren Breitbandausbau voranzutreiben, und will die zu erwartenden Erlöse aus der Ende Mai 2015 gestarteten Frequenzversteigerung im 700-Megahertz-Bereich für Investitionen im Breitbandausbau einsetzen (sog. "Digitale Dividende II). In den Bundesländern werden allerdings - ebenso wie auf den Ebenen von Europäischer Union einerseits und Bund andererseits - unterschiedliche Strategien zur Ankurbelung des Breitbandausbaus verfolgt. Eine Strategie ist z.B. die Förderung der Zuwendung an einen Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Andere Länder setzen auf das Betreibermodell. Der Beitrag zeigt, welche Ausschreibungsvarianten vergaberechtlich zulässig sind, welche beihilferechtlichen oder kommunalrechtlichen Restriktionen gelten und welche Gestaltungsoptionen für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften bestehen. Besonderes Augenmerk gilt der Dienstleistungskonzessionsvergabe.

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Vergaberecht

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Nr. 4

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S. 521-530

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