Staatliche und kommunale Beteiligung in der Regionalplanung. Zur Neuorganisation des Hessischen Planungssystems. Ein Vergleich mit Bayern und Nordrhein-Westfalen.

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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960

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Zusammenfassung

Die Einbindung der Regionalplanung, die bisher in Hessen eine den kommunalen Zweckverbänden übertragene Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung war, in die allgemeine staatliche Verwaltung, wird unter zwei Gesichtspunkten betrachtet, dem der Aufgabenwahrnehmung und dem der kommunalen Kontrolle. Mit der Verlagerung der Planungskompetenz geht eine Stärkung des staatlichen Gewichtes in der Regionalplanung einher. Anhand einer Gegenüberstellung der beiden Organisationsmodelle in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen, Planungsstelle in der Bezirksregierung mit parlamentarischer Anbindung und Planungsstelle bei den Kommunalverbänden, sowie eines Vergleichs der Aufgaben und Kompetenzen der Träger der Regionalplanung in den drei Ländern werden Unterschiede in der Organisations- und Aufgabenstruktur und ihre Bedeutung für die Praxis erörtert. gf

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Raumordnung, Regionalplanung, Träger, Neuorganisation, Organisation, Verwaltung, Entscheidungsebene, Gemeinde, Kontrollinstanz

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Städte- und Gemeindebund, Göttingen 34(1979)Nr.2, S.34-39, Lit.

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Raumordnung, Regionalplanung, Träger, Neuorganisation, Organisation, Verwaltung, Entscheidungsebene, Gemeinde, Kontrollinstanz

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