Feiertags(-schutz-)kritik an Feiertagen - Ein zu heißer Tanz?
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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Abstract
Die Feiertagsgesetze der Länder verbieten an Feiertagen eine Vielzahl von Aktivitäten, darunter öffentlichen Tanz und - zumindest an bestimmten Feiertagen und zu bestimmten Zeiten - die Abhaltung von Versammlungen. In einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft formiert sich indes Widerstand gegen diese mitunter als überholt empfundenen Verbote, der sich etwa in feiertags(-schutz-)kritischen Demonstrationen äußert. Eine besonders kreative Form stellen dabei Tanzdemonstrationen dar, d.h. Veranstaltungen, deren Teilnehmer ihre Ablehnung feiertagsgesetzlicher Tanzverbote gerade durch Tanz zum Ausdruck bringen ("Karfreitagstanz"). Die Zulässigkeit derartiger Veranstaltungen wirft verschiedene verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen auf, welchen sich der Beitrag widmet.
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die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 12
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S. 511-521