Denkmalinventarisation. Denkmalerfassung als Grundlage des Denkmalschutzes. 4.Jahrestagung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege München, 2. und 3.Juli 1987.

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SEBI: 89/3086-4

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Vor 100 Jahren wurde mit einer Entschließung des kgl.Staatsministeriums des Inneren für Kirchen und Schulangelegenheiten die Inventarisierung der Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern angeordnet.Heute sind, mit Ausnahme der archäologischen Bestände, praktisch alle Denkmäler in Inventarlisten erfaßt, die allerdings laufend überarbeitet werden.Die Tagungsbeiträge behandeln Fragen und Probleme aus heutiger Sicht und diskutieren u.a. die Rolle der Fotographie im Dienste der Inventarisierung, den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes und spezielle Inventarien (Bauernhäusern, Bauten der Nachkriegszeit, Flurdenkmale etc.). cp/difu

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Denkmalschutz, Denkmalliste, Denkmalschutzgesetz, Baudenkmal, Kunstdenkmal, Kirche, Bauernhaus, Bildung/Kultur, Denkmal

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München: (1989), 104 S., Abb.

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Denkmalschutz, Denkmalliste, Denkmalschutzgesetz, Baudenkmal, Kunstdenkmal, Kirche, Bauernhaus, Bildung/Kultur, Denkmal

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Arbeitshefte des bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege; 38