Abwasserabgabengesetz - Rahmenbedingungen und Konsequenzen für Raumordnung und Landesplanung.

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BBR: Z 703
SEBI: Zs 2548-4
IRB: Z 885

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Abstract

Raumordnung und Landesplanung konnten keinerlei Einfluß nehmen auf den jetzt gültigen Kompromiß des Abwasserabgabengesetzes. Mangelnde Operationalität der gesetzlichen Grundlagen der Raumordnung und das Fehlen von Gestaltungs- und Rahmensetzungskompetenzen sind hierfür verantwortlich. Wirtschaftspolitische Erwägungen setzten sich gegen eine langfristig angelegte Umweltpolitik durch. Da eine "multifunktionale Nutzbarkeit der Gewässer'' (Wassergüteklasse II) mit diesem Gesetzeskompromiß vorerst als Ziel nicht mehr erreichbar ist, muß eine auf die Verwirklichung einer menschenwürdigen Umwelt programmierte Raumordnung konzeptionell umdenken "in Richtung zunehmender Ordnungsmaßnahmen und die konsequente Anwendung räumlich-funktionaler Arbeitsteilung''. Neben dem nach wie vor bestehenden Ziel einer baldigen Novellierung dieses Gesetzes (Regionalisierung von Abgabenhöhe, Investitionen und u. U. der Schädlichkeitsbemessung), ist als Übergangsforderung ein "mit Prioritäten ausgestattetes Schwerpunktprogramm'' anzustreben, das die "wichtigsten Aufgaben'' in der "Sicherung von ausreichenden, überregional bedeutsamen Trinkwassergewinnungsgebieten'', dem "Abbau von Belastungsspitzen'' und in präventiven Maßnahmen zur 0 "Verhinderung negativer Auswirkungen in strukturschwachen Gebieten'' sieht.

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Abwasserabgabengesetz, Gewässerschutz, Raumordnungspolitik, Vorranggebiet

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Informationen zur Raumentwicklung, Bonn (1976), 8, S. 405-412, Lit.

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Abwasserabgabengesetz, Gewässerschutz, Raumordnungspolitik, Vorranggebiet

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