Erziehungsnotstände - aus der Sicht des Jugend- und Vormundschaftsrichters.
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SEBI: Zs 449
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Zusammenfassung
Verfasser untersucht, worin sich die heutige Erziehungsnotstände von denen früherer Zeiten unterscheiden und welche Wirksamkeit angewandte Erziehungsmittel haben. Aus den Erfahrungen seiner richterlichen Tätigkeit, in der er es sowohl mit dem Schutz des Minderjährigen gegenüber versagender Erziehungsberechtigten als auch mit der Hilfe bei Verwahrlosung oder drohender Verwahrlosung zu tun hat, befürwortet er ambulante Hilfen im Vorfeld der Erziehungsnotstände, Ausbau der Bewährungshilfe und bessere Vorbereitung auf die Lebensbedingungen während der Heimerziehung. Die Unterbringung in FE ist, besonders für den sehr jungen Menschen, dem Jugendstrafvollzug vorzuziehen.
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Sozialfürsorge, Bildung, Heimerziehung, Jugendstrafvollzug, Erziehungsschwierigkeit, Erziehungsmittel, Bewährungshilfe, Fürsorgeerziehung
Zeitschrift
Ausgabe
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In: Unsere Jugend (1970) S. 401-407
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Recht, Sozialfürsorge, Bildung, Heimerziehung, Jugendstrafvollzug, Erziehungsschwierigkeit, Erziehungsmittel, Bewährungshilfe, Fürsorgeerziehung
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DJI-Dok.; 3/70