Der Grundsteuererlass nach § 33 GrStG bei auf Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse beruhenden Ertragsminderungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Boorberg
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Boorberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

Dokumenttyp (zusätzl.)

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Zusammenfassung

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beschränkt den Grundsteuererlass auf Ertragsminderungen, die auf außergewöhnlichen atypischen Umständen beruhen und nur vorübergehender Art sind. Ertragsminderungen, die auf einer nachhaltigen, länger andauernden Veränderung der Wertverhältnisse beruhen, haben hingegen keinen Grundsteuererlass zur Folge. Der Beitrag legt dar, dass diese Rechtsprechung weder im Wortlaut des § 33 GrStG noch in der Gesetzessystematik, dem Gesetzeszweck oder der Entstehungsgeschichte eine Stütze findet. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Bayerische Verwaltungsblätter

Ausgabe

Nr. 11

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Seiten

S. 329-339

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