Die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch die Verwaltungen der Mitgliedsstaaten.
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DE
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Saarbrücken
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ZLB: 92/1212
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Zusammenfassung
Die europäische Integration hat durch die Einheitliche Europäische Akte und den Binnenmarkt eine erhebliche Intensivierung und Beschleunigung erhalten. Das Gemeinschaftsrecht ist dabei das Instrument, das in einen wenig transparenten Entscheidungsprozeß zwischen die Gemeinschaftsorgane gesetzt wird, aber von den Mitgliedsstaaten und ihren Verwaltungen umgesetzt und angewandt werden muß. Gemeinschaftsrecht trifft dabei auf Traditionen und Verhaltensweisen der nationalstaatlichen Verwaltungen. Der Beitrag stellt ein europaweites, empirisches Forschungsprojekt vor, das das Zustandekommen, die Umsetzung und die Anwendung von Gemeinschaftsrecht in die Mitgliedstaaten untersucht hat. Im Anschluß an den Beitrag wird der Aufbaustudiengang "Europäische Integration" am Europa-Institut der Universität des Saarlandes vorgestellt. ha/difu
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32 S.
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Vorträge und Reden aus dem Europa-Institut; 215