Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in Frankreich.

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DE

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Kaiserslautern

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1611-2938

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ZLB: R 687/684

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DI
RE

Zusammenfassung

Die Arbeit untersucht die Umsetzungsspielräume der Richtlinienanforderungen und die Grenzen der Harmonisierung am Beispiel von Frankreich. Aufgezeigt wird die Umsetzung der Anforderungen vor dem Hintergrund eines zu Deutschland nahezu konträren Systems von Steuerungsinstrumenten in der räumlichen Planung. Während der Anwendungsbereich der Umweltprüfung in Deutschland alle Planungsebenen umfasst, ist der generelle Anwendungsbereich der Umweltprüfung in Frankreich auf die interkommunale Ebene des Schéma de Cohérence territoriale (SCOT) und der Directives Territoriales de l'Aménagement (DTA) begrenzt. Auf der kommunalen Ebene des Plan Local d'Urbanisme (PLU) wird die Umweltprüfpflicht im Rahmen einer standortbezogenen und kriteriengestützten Einzelfallprüfung entschieden. Der unmittelbare Vorhabensbezug der räumlichen Planung wird durch die Zusammenarbeit der staatlichen, kommunalen und privaten Akteure in einer gemeinsamen Realisierungsphase weitergeführt. Damit wird die Planung zunehmend zu einer Serviceleistung auch für private Planungsträger. Die verfahrens- und materiellrechtlichen Anforderungen als entscheidungsvorbereitende Maßnahme und weniger als Kontrollinstrument zu verstehen, ist die entscheidende Voraussetzung für einen wirksamen Beitrag zur Umweltvorsorge und einer effektiven Umsetzung. Bislang gilt das Interesse überwiegend den Verfahrensaspekten und weniger der definitiven Verbesserung der Umweltsituation. Die Umsetzung in Frankreich zeigt jedoch, dass die positiven Effekte der Umweltprüfung nicht allein in einer verbesserten Berücksichtigung von Umweltbelangen liegen. Vielmehr werden die Anforderungen - unabhängig vom Geltungsbereich und dem Ausloten der Umsetzungsspielräume - in erster Linie als ein gestaltendes Element für ein effektiveres Planungssystem und für die bessere Strukturierung und Integration von Entscheidungsprozessen bei gleichzeitig höherer Transparenz und Partizipation aller Beteiligten genutzt. Damit bewirkt die Richtlinie 2001/42/EG einen entscheidenden Impuls für eine Planungskultur der Good Governance und eine neue Struktur und zeitliche Begrenzung der Planungsinstrument.

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XLII, 238 S.

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Schriftenreihe zum Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht; 10