Die Zuständigkeit des Beamten und der Behörde.
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1962
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SEBI: BF 919
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Zusammenfassung
In verschiedenen Paragraphen (z.B. 113, 117, 110 usw.) des Strafgesetzbuchs findet sich der Begriff der Zuständigkeit des Beamten oder der Behörde. Die Auslegung dieser Begriffe ist Strafbarkeitsbedingung und entscheidet gegebenenfalls über den staatlichen Strafanspruch. Die Arbeit widmet sich deshalb der Frage nach der rechtlichen Zuordnung des Begriffs der Zuständigkeit (oder des entsprechenden Begriffs) und behandelt weiterhin die Frage, ob die Zuständigkeit abstrakt oder konkret gegeben sein muß, d.h. ob lediglich eine allgemeine Zuständigkeit (z.B. Forstbeamter als solcher) ausreicht oder ob die Zuständigkeit im Einzelfall (z.B. Forstbeamter in Ausübung einer Amtshandlung) erforderlich ist. Ausgehend von dieser Problemstellung wird der Versuch unternommen, den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Delikte zu bestimmen, um zu einer weiteren strafrechtlichen Konkretisierung dieser Delikte beizutragen. kp/difu
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München: (1962), XV, 86 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1962)