Die Abgrenzung von Planungsregionen in den Ländern der bisherigen DDR.
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BBR: Z 537
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Zusammenfassung
Ziel des Beitrages ist eine Übertragung von Konzepten zur Raumgliederung der (Alt-)Bundesrepublik auf das Territorium der ehemaligen DDR, insbesondere für regionale Arbeitsmärkte und für Raumordnungsregionen. Zur Abgrenzung der regionalen Arbeitsmärkte werden die Größenordnung des Arbeitsmarktzentrums (30 000 - 40 000 Einwohner), eine maximale Pendelzeit von 45 Minuten (mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und die Intensität der Pendelbeziehungen herangezogen. Der Abgrenzungsvorschlag, dokumentiert in Tabellen und einer Karte, ist an die bestehenden Kreisgrenzen gebunden; auf Problemfälle in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wird im Text eingegangen. Insgesamt sind 72 regionale Arbeitsmärkte ausgewiesen. Die Aufgliederung von Raumordnungsregionen fußt auf der Größenordnung der Kreise und der Zentralität der Kreisstädte. Für die Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anahlt sind 17 Planungsregionen abgeleitet. Die Raumordnungsregionen sind z.T. länderübergreifend abgegrenzt. - Hö.
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Raumgliederung, Abgrenzung, Planungsraum, Arbeitsmarkt, Raumordnung
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Wissenschaftliche Mitteilungen, Leipzig 36(1990), S.5-16, Kt.; Tab.
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Raumgliederung, Abgrenzung, Planungsraum, Arbeitsmarkt, Raumordnung