Mitgeschriebene Kompetenzen der Kommission im Beihilfenrecht des EGV. Das Dilemma bei der Rückforderung gemeinschaftswidriger Subventionen.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 97/1688

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DI
S

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Abstract

Nach Art. 92 EG-Vertrag sind nur solche staatlichen Subventionen zulässig, die keine Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt zur Folge haben. Die EG-Kommission sah sich in den letzten Jahren häufig veranlaßt, ein Rückforderungsverfahren in den Fällen einzuleiten, in denen die Beihilfe offenkundig gemeinschaftswidrig war. Aufgrund der Disharmonien zwischen den in Art. 93 EG-Vertrag (EGV) vorgesehenen Verfahrensregelungen und dem deutschen Verwaltungsrecht gehen derartige Rückforderungsentscheidungen der Kommission oft ins Leere. Der Autor entfaltet das Rückforderungsdilemma. Es besteht darin, daß der Beihilfeverwaltungsakt nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz nur dann zurückgenommen werden darf, wenn er im Zeitpunkt seines Erlasses bereits rechtswidrig war. Rechtswidrig ist er aber nicht schon dann, wenn er vor einer "abschließenden Entscheidung" der Kommission erlassen wurde - nach EG-Recht ein Grund zur Rückforderung der Beihilfe. Der Ausweg aus dem Dilemma liegt in dem Rückgriff auf die aus dem EGV herleitbare Befugnis der Kommission zur einstweiligen Anordnung einer Rückforderung. gar/difu

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290 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1980