Ist der Planungswertausgleich verfassungswidrig? Zur Sozialbindung und Wertgarantie des Bodeneigentums, auch zur sog. "Vorteilsausgleichung" in Umlegung und Erschließung.

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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Zusammenfassung

Verf. folgert, daß die Einnahmeunterschiede, die der Planungswertausgleich (PWA) zwischen verschiedenen Gemeinden mit sich bringen soll, sinnlos und unerträglich sind, da der PWA Gemeinden mit hohen Baulandpreisen viel, anderen dagegen von vornherein wenig oder nichts an Einnahmen zur Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen zuweist. Im folgenden untersucht und kritisiert der Verf. das in der Gesetzesnovelle geplante Abschöpfungsrecht der Gemeinden bei planungsbedingten Bodenwertsteigerungen. Nach seiner Meinung läßt sich der PWA weder als Fortentwicklung des geltenden Umlegungswertausgleichs noch des geltenden Erschließungsbeitrags rechtfertigen.

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Schlagwörter

Planungswertausgleich, Bodenrecht, Recht

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 29 (1976), 1-2, S. 8-29

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Planungswertausgleich, Bodenrecht, Recht

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