Ablauf der sogenannten Verschweigungsfrist nach § 19 Abs.3 Satz 6 BBauG während eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens?
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
SEBI: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Nach Auffassung des Autors kann die Verschweigungsfrist nach § 19 III 6 BBauG nicht während eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ablaufen. Eine Genehmigungsfiktion tritt in diesem Fall nicht ein. Denn mit einem begründeten Klageabweisungsantrag gibt die Gemeinde ausdrücklich zu erkennen, dass sie die Genehmigung nicht erteilen will. Ein begründeter Klageabweisungsantrag muss als Genehmigungsversagung angesehen werden. rh
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bundesbaugesetz, Grundstück, Bebauungsplan, Verwaltungsverfahren, Verfahrensablauf, Teilungsgenehmigung, Teilung, Genehmigungsfrist
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Baurecht 15(1984)Nr.3, S.224-227, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Bundesbaugesetz, Grundstück, Bebauungsplan, Verwaltungsverfahren, Verfahrensablauf, Teilungsgenehmigung, Teilung, Genehmigungsfrist