Sozialer Wohnungsbau durch Heimstätten und Landesentwicklungsgesellschaften.
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BBR: Z 99
IRB: Z 899
SEBI: Zs 2476-4
IRB: Z 899
SEBI: Zs 2476-4
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Abstract
Mit der Diskussion um eine Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes wird die Frage erörtert, ob Unternehmen der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft den Bau von Eigentumsmaßnahmen durchführen sollten, wenn die Bauherren nicht förderberechtigt nach dem II. Wohnungsbaugesetz sind. Der Bericht tritt dem Vorwurf der "unlauteren Konkurrenz" seitens der Wohnungswirtschaft entgegen, indem er die Entwicklung der Heimstätten und Landesentwicklungsgesellschaften in den letzten 30 Jahren anhand statistischer Daten aufzeigt und die traditionelle Aufgabe der Eigentumsförderung hervorhebt. Die in geringem Maße vorhandene Bautätigkeit für nicht förderungsberechtigte Bauherren sichert die wirtschaftliche Grundlage für die von den Heimstätten und Landesentwicklungsgesellschaften erwarteten Leistungen. wg
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Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung, Heimstätte, Bautätigkeit, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Landesentwicklungsgesellschaft, Aufgabenstellung, Eigentumsförderung
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Mitteilungen.Landesentwicklungsgesellschaften und Heimstätten, Bonn (1984) Nr.1, S.3-11, Abb., Tab., Lit.
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Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung, Heimstätte, Bautätigkeit, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Landesentwicklungsgesellschaft, Aufgabenstellung, Eigentumsförderung