Rechtsprechungsübersicht zu Kostenersatz und Haftung bei Wasserrohrbrüchen an Hausanschlüssen.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
Bei der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses der Wasserversorgung bestehen oftmals Unklarheiten darüber, ob die durch einen Rohrbruch an den Hausanschlussleitungen anfallenden Reparatur- und Wartungsarbeiten vom Anschlussnehmer zu tragen sind und hierfür vom Anschlussnehmer ein Kostenersatz geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus können allerdings dem Anschlussnehmer gegenüber dem Wasserversorgungsunternehmer Schadensersatzansprüche nach dem Haftpflichtgesetz (HaftpflG) zustehen, wenn der Rohrbruch bei dem Anschlussnehmer zu Schäden geführt hat. Der Beitrag soll dazu dienen, Klarheit über die unterschiedlichen Kostenersatz- und Schadensersatzansprüche zu schaffen und einen aktuellen Überblick über die zu diesem Themenkreis ergangene verwaltungs- und zivilgerichtliche Rechtsprechung zu geben. Den Urteilen lagen Rohrleitungsbrüche zugrunde, die sich auf dem privaten Teil der Anschlussleitung ereignet haben, was einer Vielzahl von Rohrleitungsbrüchen in der Praxis entspricht. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 2
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S. 56-65