Aufbauorganisation in der Jugendhilfe.

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Köln

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ZLB: Zs 2141-1995,3-4

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S

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Abstract

Im Mittelpunkt des Berichts steht die Empfehlung, daß Kommunen mit mehrs als 50.000 Einwohnern sogenannte Außenstellen des Jugendamtes bilden sollten. Die sind je nach den Rahmenbedingungen für etwa 30.000 bis 60.000 Einwohner zuständig und sind vor allem eine ortsnahe Anlauf- und Informationsstelle für alle Angebote der Jugendhilfe. Gegenüber der bisherigen Praxis fordern diese Empfehlungen, die Organisation des Jugendamtes stärker zu dekonzentrieren und nicht zwingend erforderliche Spezialisierungen abzubauen. Den Zentralen der Jugendämter obliegt vor allem die übergreifende Planung und Koordination sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des gesamten Produktspektrums der Jugendhilfe. Die Aufbauorganisation in der Jugendhilfe ist größenabhängig. Deshalb unterscheidet der Bericht zwischen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern, Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern sowie Kreisen. difu

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62 S.

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KGSt-Bericht; 3/1995