Die letzte Hürde ist genommen. E-Schrott-Richtlinie wird in deutsche Gesetzgebung überführt.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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Abstract
Im Bundesrat sind die letzten Hürden für die Neugestaltung des E-Schrott-Recyclings überwunden, so dass die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) in ein deutsches Elektro-Gesetz überführt werden kann. Strittig war vor allem die Frage der Produktverantwortung. Für die Hersteller ist es von zentraler Bedeutung, dass die Kommunen die Erfassungslogistik vor Ort bis zur Übergabestelle übernehmen. Nur unter dieser Voraussetzung haben sie sich bereit erklärt, die Verwertung und Entsorgung der Geräte zu gewährleisten, die vor zehn und mehr Jahren in Verkehr gebracht wurden. Der Beitrag beschreibt die gefundenen Kompromisse und nennt die Hauptziele des Gesetzentwurfs sowie den vorgesehenen Zeitrahmen. difu
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Entsorga-Magazin
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Nr. 11/12
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S. 18-20