Keine Mitwirkung anerkannter Naturschutzverbände bei Plangenehmigungsverfahren, hier Ausbau einer Bundeswasserstraße. BVerwG, Urteil vom 22.3.1995 - 11 A 1.95 -.
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DE
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ISSN
0012-1363
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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
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Zusammenfassung
Wenn der Ausbau einer Bundeswasserstraße auf der Grundlage von Paragraph 14 Ia WStrG durch Plangenehmigung, d.h. nicht durch Planfeststellung, zugelassen wird, entfällt eine Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände nach Paragraph 29 I Satz 1 Nr.4 BNatSchG. Die Entscheidung, anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung zu erteilen, bedarf nicht der Zustimmung der anerkannten Naturschutzverbände. Die Kläger wenden sich als Naturschutzverband erfolglos gegen den geplanten Ausbau des Mittellandkanals, der zu den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit gehört. Der betroffene Kanalabschnitt durchquert ein Niedermoor- und Naturparkgebiet. In der Begründung ist ausgeführt, daß das Recht auf Verfahrensbeteiligung in Planfeststellungsverfahren keine materiell-rechtliche sondern lediglich eine verfahrensrechtliche Schutzposition gewährt.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr.18
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Seiten
S.1006-1007