Ein Beispiel für die Berücksichtigung der Planungsfaktoren Luft und Klima in der städtebaulichen Praxis.

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IRB: Z 801BW

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Bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sind lufthygienische und klimatische Bedingungen besonders in urbanen Gebieten und Ballungszentren zu berücksichtigen. Hierbei ergeben sich in der Praxis jedoch Schwierigkeiten, die durch fehlende, allgemein verbindliche normative Grenz- oder Schwellenwerte und durch die meteorologische Maßstabsgröße bedingt sind. Am Beispiel eines Bebauungsplanverfahrens in Stuttgart-Feuerbach wird für ein Gebiet, das durch geringe Windgeschwindigkeit, jedoch durch eine gute Frischluftzufuhr geprägt ist, die Bedeutung lufthygienischer Belange und ihre Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung aufgezeigt. Erläuterung der planerischen Ausgangssituation, der Planungsabsicht, der Zielkonflikte und der gefundenen Kompromisslösung. mz

Beschreibung

Schlagwörter

Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Planaufstellung, Planungskriterium, Klima, Luft, Planungspraxis, Bebauungsplanverfahren, Planungsziel, Zielkonflikt, Beispiel

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Dt.Architektenbl. 14(1982)Nr.3, S.BW67-BW70, Abb. =

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Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Planaufstellung, Planungskriterium, Klima, Luft, Planungspraxis, Bebauungsplanverfahren, Planungsziel, Zielkonflikt, Beispiel

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