Anschauliche Darstellung im Bebauungsplanverfahren. Textgleich in allen Regionalausgaben des. Architektenbl.
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1992
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Zusammenfassung
Bericht über eine Untersuchung in zwölf Gemeinden zwischen Hannover, Paderborn und Wolfsburg. Es wird folgende Hypothese aufgestellt: Die Bebauungspläne nach den Vorschriften des 9 des Baugesetzbuches sind unanschaulich. In Analogie zum geschriebenen Recht könnte man sie gezeichnetes Recht nennen. Den demokratisch gewählten Beschlußgremien der Gemeinden werden keine ausreichend anschaulichen städtebaulichen Entwürfe präsentiert. Demzufolge ist für Nichtfachleute die künftige Gestaltung eines geplanten neuen Stadtgebietes nicht vorstellbar, Atmosphäre und Akzeptanz sind nicht abzuschätzen. Der hoheitlichen politischen Entscheidung fehlt eine wesentliche Grundlage. Diese Hypothese wird überprüft. (-y-)
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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.Baden-W.), 24(1992), Nr.3, S.367-368, 370, Tab.