Gründung von Institutionalisierten Öffentlich-Privaten Partnerschaften (IÖPP). Anwendung des Vergaberechts.

Hammonia
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Hammonia

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Hamburg

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0939-625X

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ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143

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RE

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Abstract

Das Europäische Parlament hatte sich in seiner Entschließung zu öffentlich-privaten Partnerschaften vom 26. Oktober 2006 für eine Klärung der Anwendung des Vergaberechts auf die Gründung öffentlich-privater Unternehmen, die mit einer Auftrags- oder Konzessionsvergabe verbunden ist, ausgesprochen und die Kommission aufgefordert, zu Auslegungsfragen Stellung zu nehmen. In der Ende 2007 veröffentlichten Mitteilung stellte die Kommission dar, wie sie die Anwendung der gemeinschaftlichen Bestimmungen für öffentliche Aufträge und Konzessionen im Zusammenhang mit der Gründung und Führung von IÖPP versteht. Mit dieser Mitteilung wurden keine neuen rechtlichen Vorschriften geschaffen. Es kam der Kommission vielmehr darauf an, ihr Verständnis bezüglich des EG-Vertrags, der Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen und der Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) darzulegen. Die verbindliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts bleibe laut der Kommission Sache des EuGH.

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Die Wohnungswirtschaft

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Nr. 7

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S. 58-59

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