Kopftuchverbote gegenüber Schülerinnen an öffentlichen und privaten Schulen.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB

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Abstract

Bereits seit Jahren beschäftigt die Kombination aus Kopftuch und staatlicher Funktionsträgerschaft den rechtswissenschaftlichen Diskurs. Während die diesbezügliche Rechtslage bereits größtenteils geklärt scheint, wurde der Frage, ob Schülerinnen das Tragen eines Kopftuchs auf dem Schulgelände verweigert werden darf, wenig Beachtung geschenkt. Der Beitrag nimmt sich dieser Thematik an und erörtert die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Tragen von Kopftüchern durch Schülerinnen auf dem Schulgelände untersagt werden darf. Der Fokus liegt dabei auf der bislang kaum diskutierten Rechtslage bei Schulen in privater Trägerschaft.

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Die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 7

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S. 279-285

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