Soziologische Feststellungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen.
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SEBI: 80/62
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Zusammenfassung
Im ersten Abschnitt des Buches setzt sich der Verfasser mit der Frage auseinander, ob die Rechtsprechung auf soziologische Erkenntnisse angewiesen ist und wie solche in die juristische Argumentation Einlaß finden. Den Grundstock der Untersuchung bilden Rechtsprechungszeugnisse aus einem Zeitraum von rund 25 Jahren. In zweiten Abschnitt werden Argumentationsmuster in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes analysiert. Im dritten Abschnitt werden abschließend die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefaßt und in knapper Form einige Konsequenzen für das Selbstverständnis und die Arbeitsweise der Jurisprudenz angesprochen. Der Autor stellt zusammenfassend fest, ,,daß juristisches Argumentieren bei der Begründung eines Rechtsfindungsergebnisses auf Faktenaussagen angewiesen ist, die sozialwissenschaftlich überprüft werden können und nach der hier vertretenen Ansicht auch sollen.'' ul/difu
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Rechtsprechung, Soziologie, Verfassungsrecht
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Berlin: Duncker & Humblot (1979), 186 S., Lit.; Reg.
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Rechtsprechung, Soziologie, Verfassungsrecht
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Schriftenreihe zur Rechtstheorie.; 84