ÖPNV in der Fläche. Bericht über die Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz der Landkreise in Baden-Württemberg.

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SEBI: Zs 408-4
IRB: Z 1035
BBR: Z 46

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Zusammenfassung

Bund, Land, Städte und Landkreise tragen derzeit gemeinsam Verantwortung für den öffentlichen Nahverkehr. Die Landkreise sind grundsätzlich bereit, in Zukunft mehr Verantwortung für den ÖPNV in der Fläche zu übernehmen, wenn die Rahmenbedingungen verbessert werden. Zu diesen Bedingungen zählt eine bessere Finanzausstattung der Kreise durch Bund und Land und dazu zählt ein verbessertes rechtliches Instrumentarium nach dem Personenbeförderungsgesetz. Wir sehen auch, dass der ÖPNV in der Fläche künftig wohl nur noch mit einer Defizitabdeckung funktionieren kann. Wer für solche Defizite aufkommen soll, muss die notwendigen Finanzmittel haben und er muss die Gewähr haben, dass die Linie von einem Unternehmen möglichst wirtschaftlich gefahren wird. In welchem Maße sich ein Landkreis engagiert, muss der politischen Entscheidung des Kreistags überlassen bleiben. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Busverkehr, Landkreis, ÖPNV, Verwaltung, Finanzierung, Rechtsinstrumentarium, Personenbeförderungsgesetz, Flächenbedienung, Flächendeckendes Verkehrsangebot, Raumstruktur, Ländlicher Raum

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In: Landkreis, 56(1986), Nr.1, S.35-37

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Busverkehr, Landkreis, ÖPNV, Verwaltung, Finanzierung, Rechtsinstrumentarium, Personenbeförderungsgesetz, Flächenbedienung, Flächendeckendes Verkehrsangebot, Raumstruktur, Ländlicher Raum

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