Das soziale Verfahrensrecht des SGB X. Zum Verhältnis von SGB X und VwVfG.

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Baden-Baden

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ZLB: 98/1378

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DI

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Abstract

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und die Abgabenordnung hat der Gesetzgeber 1976 erlassen, den zehnten Teil des Sozialgesetzbuches (SGB X) 1980. Die Abgabenordnung als Verfahrensgesetz wurde sofort angenommen. Das SGB X als Verfahrensgesetz ist gegenwärtig noch umstritten, da ein eigenes Verfahrensgesetz der Sozialverwaltung die mit dem VwVfG angestrebte Rechtsvereinheitlichung unbedeutend machen könnte. Das SGB X widersprach dem Wunsch des Bundesrates und weiten Teilen der Rechtswissenschaft, das Verwaltungsverfahrensrecht mit dem VwVfG zu vereinheitlichen. Gerade in Kernfragen wie Beweisrecht, Anhörung, Akteneinsicht und Aufhebung von Verwaltungsakten unterscheiden sich beide Gesetze. Anhand der Maßstäbe des Gleichheitssatzes prüft der Verfasser, ob die Gründe zwingen, die Aufteilung beizubehalten. im Ergebnis verwirft er die derzeitige Aufteilung. Einzelne Lücken in den Verfahrensordnungen lassen sich wechselseitig durch analoge Anwendung von Vorschriften der anderen Verfahrensordnung schließen, das folgt aus dem besonderen historischen und systematischen Verhältnis von SGB X und VwVfG. goj/difu

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240 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 268