Weit mehr als ein schöner farbiger Plan! Neue Herausforderungen für formelle und informelle städtebauliche Planung. Baugesetzbuch erleichtert Planungsvorhaben für die Innenstadtentwicklung.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
Der Bundesrat hat im Dezember 2006 das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte gebilligt. Unter anderem sollen die Verfahren für Bebauungspläne beschleunigt werden, die Umweltprüfung für Planungen bis zu einer gewissen Flächengröße entfallen, die Regelungen für Vorhaben bezogene Planungen flexibler werden und Sanierungsverfahren erleichtert und beschleunigt werden. Inhalte und Prozesse dieser stadtplanerischen Tätigkeit werden als informelle städtebauliche Planung bezeichnet. Die Planart ist nicht neu, sie ist bereits im BauGB § 12 und § 171 b verankert und bezieht sich traditionell auf den Begriff und die Planungsleistung des städtebaulichen Entwurfs. Im Laufe des letzten Jahrzehnts haben sich jedoch die informellen Aufgaben städtebaulicher Planung in der Abgrenzung zur formellen Bauleitplanung sowie die entsprechenden informellen Planungsleistungen deutlich verändert und erweitert. Beschleunigte und vereinfachte Verfahren der Bauleitplanung bieten Chancen, die in dem Beitrag aus Sicht des Arbeitskreises Stadtplanung der Architektenkammer Baden-Württemberg beschrieben werden. Abschließend werden Informationen zur Vertragsgestaltung gegeben, da die städtebaulichen Leistungen in § 42 HOAI nur ansatzweise geregelt sind. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 12
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S. 456-458