Die Baugestaltung als Aufgabe der Baupolizei.

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SEBI: 73/665

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Abstract

Die Arbeit beginnt mit einem historischen Abriß über die Entwicklung des Baugestaltungsrechts. Schon im 15. und 16. Jahrhundert enthielt städtisches Satzungsrecht Bestimmungen über die Baugestaltung. Unter dem Absolutismus wurde die Baugestaltung zum Gegenstand der Baupolizei, die spezifische Anweisungen bis zur Farbgestaltung der Häuser gab. Durch die RechtsOrechung wurde im 19. Jahrhundert der Einfluß der Baupolizei auf die Baugestaltung eingeschränkt. Sie sollte nur bei einem verunstaltenden, häßlichen, jedes Auge verletzenden Zustand eingreifen können. Heute ist die Baugestaltung in den einzelnen Landesbauordnungen geregelt; in einigen Ländern gilt die Verordnung über die Baugestaltung vom 10.1.1936 fort. Der Autor führt in die einzelnen Gestaltungsanforderungen wie u. a. die werkgerechte Durchbildung ein. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen ferner verfassungsrechtliche Fragen, insbesondere die Eigentums- und Kunstfreiheitsgarantie (Art. 14 und 5 Abs. 3 Grundgesetz). wd/difu

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Baugestaltung, Bauordnungsrecht, Baupolizei, Baurecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte

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Münster: (1972), 118 S., Lit.

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Baugestaltung, Bauordnungsrecht, Baupolizei, Baurecht, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte

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