Die Begrenzung der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle durch die Verfassungsgerichtsbarkeit.
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SEBI: BH 474
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Zusammenfassung
Die ,,prinzipale'' Normenkontrolle, bei der die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Rechtssätzen festgestellt wird, ist im geltenden Recht im wesentlichen den Verfassungsgerichten zugewiesen. Außerhalb der Verfassungsgerichtsbarkeit sieht nur die Verwaltungsgerichtsordnung von 1960 im PAR. 47 eine derartige Normenprüfung vor. Mit der darin enthaltenen Vorbehaltsklausel zugunsten der Verfassungsgerichtsbarkeit sind allerdings Zweifelsfragen aufgetaucht. Der Autor untersucht Funktion und Auslegung der Vorbehaltsklausel, die Prüfungsmaßstäbe im einzelnen (sowohl für Antrage von Rechtsträgern wie für Anträge von Behörden); er analysiert die Auswirkungen verfassungsgerichtlicher Zuständigkeiten in einzelnen Bundesländern auf das verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren und geht schließlich der Konkurrenz verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Normenkontrollverfahren und der darin liegenden Problematik nach.
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Normenkontrollverfahren, Vorbehaltsklausel, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Recht, Geschichte, Verwaltung
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Göttingen: (1969), XXI, 160 S., Lit.
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Normenkontrollverfahren, Vorbehaltsklausel, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Recht, Geschichte, Verwaltung