Die Begrenzung der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle durch die Verfassungsgerichtsbarkeit.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: BH 474

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Die ,,prinzipale'' Normenkontrolle, bei der die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Rechtssätzen festgestellt wird, ist im geltenden Recht im wesentlichen den Verfassungsgerichten zugewiesen. Außerhalb der Verfassungsgerichtsbarkeit sieht nur die Verwaltungsgerichtsordnung von 1960 im PAR. 47 eine derartige Normenprüfung vor. Mit der darin enthaltenen Vorbehaltsklausel zugunsten der Verfassungsgerichtsbarkeit sind allerdings Zweifelsfragen aufgetaucht. Der Autor untersucht Funktion und Auslegung der Vorbehaltsklausel, die Prüfungsmaßstäbe im einzelnen (sowohl für Antrage von Rechtsträgern wie für Anträge von Behörden); er analysiert die Auswirkungen verfassungsgerichtlicher Zuständigkeiten in einzelnen Bundesländern auf das verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren und geht schließlich der Konkurrenz verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Normenkontrollverfahren und der darin liegenden Problematik nach.

Beschreibung

Schlagwörter

Normenkontrollverfahren, Vorbehaltsklausel, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Recht, Geschichte, Verwaltung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Göttingen: (1969), XXI, 160 S., Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Normenkontrollverfahren, Vorbehaltsklausel, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte, Recht, Geschichte, Verwaltung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries