Kriterien für die Gewährung von Staatsbürgschaften zugunsten privater Unternehmen am Beispiel der niedersächsischen Landesbürgschaften.

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SEBI: 85/3731

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Abstract

Einleitend wird ein Überblick über die Bedeutung und Entwicklung der Staatsbürgschaftsgewährung des Landes Niedersachsen von 1973 bis 1982 gegeben. In der Praxis sind Staatsbürgschaften modifizierte selbschuldnerische Bürgschaften. Niedersachsen hat für die Landesbürgschaften Richtlinien entwickelt, deren wesentliche Anforderungen die im Landesinteresse liegende Förderungswürdigkeit und die betriebswirtschaftlche Vertretbarkeit einer Bürgschaftsgewährung sind. Die Staatsbürgschaftsgewährung greift ordnungspolitisch gesehen in die Kapitalmarktsteuerung ein. Nicht mehr die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, sondern die des staatlichen Bürgen ist ausschlaggebend für die Kreditgewährung. Staatsbürgschaftsgewährung kann einen Beitrag zur Erhaltung bzw. Erreichung einer ausgewogenen sektoralen und regionalen Wirtschaftsstruktur leisten. Eine staatliche Bürgschaftsgewährung zur langfristigen Verbesserung der Eigenkapitalrentabilität muß rechtzeitig vor einer drohenden Überschuldung einsetzen. rk/difu

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Staat, Bürgschaft, Privatunternehmen, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Kredit, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Politik, Wirtschaft

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Frankfurt/Main: Deutsch (1984), 258 S., Abb.; Tab.; Lit.(wirtsch.Diss.; Göttingen 1983)

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Staat, Bürgschaft, Privatunternehmen, Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Kredit, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftspolitik, Politik, Wirtschaft

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Reihe Wirtschaftswissenschaften; 307