Bayerischer Verwaltungsgerichtshof. BayVGH, Urteil vom 24.11.1986.Nr.14 B 85 A.3449.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1987
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Nichtamtliche Leitsätze: 1. Zur Ausübung des Anpassungsverlangens bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (hier: Vertrag zur Ablösung der Stellplatzbaupflicht - Ablösungsvertrag ). 2. Zur Frage, ob bei einem Ablösungsvertrag der Verpflichtung der Gemeinde, die Ablösungsbeträge zur Herstellung von öffentlichen Stellplätzen zu verwenden, ein Recht des Bauherrn auf zweckentsprechende Verwendung gegenübersteht. 3. Kein Leistungsverweigerungsrecht des Bauherrn, wenn die Gemeinde ihre Verpflichtung dadurch erfüllt, dass sie Stellplätze nicht in der Nähe des Baugrundstücks, sondern an "geeigneter Stelle" i.S. des Artikel 63 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz BayBO 1974 (Artikel 56 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz BayBO 1982) errichtet.(-z-)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bayerische Verwaltungsblätter, München 118(1987), Nr.17, S.531-533