Novellierung der Strahlenschutzverordnung.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0340-3602
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ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368
IRB: Z 368
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Abstract
Am 1.8.2001 ist die neue Fassung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), mit der die Richtlinien 96/29/EURATOM (Grundnormen) und 97/43/EURATOM (Patientenschutz) in deutsches Recht umgesetzt werden, in Kraft getreten. Wichtige Änderungen der Novellierung betreffen u.a. die Reduzierung der Grenzwerte sowie die daraus folgende Neudefinition der Strahlenschutzbereiche und der beruflich strahlenexponierten Personen. Zu Problemen kann es nach Ansicht der Verf. durch die geometrische Ausdehnung des Kontrollbereichs kommen. Die Krankenhäuser sind gut beraten, sich auf zusätzliche Kosten einzustellen, die einmal durch die notwendigen Messungen der baulichen Gegebenheiten entstehen und vor allem dann, wenn Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen. difu
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Das Krankenhaus
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Nr. 10
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S. 870-874