Die Baukonzession und das Erbbaurecht - Problem oder Lösung?
Werner
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Werner
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DE
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Köln
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1617-1063
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2047868-9
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ZLB: R 628 ZA 3503
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Abstract
Das Modell einer Baukonzession ist angesichts knapper Etats in den Haushalten der Länder und Kommunen insbesondere für umfangreichere öffentliche Bauaufträge ein zunehmend angewandtes Finanzierungsinstrument der öffentlichen Hand. Mit der Müller-Rechtsprechung des EuGH wurde der im Anschluss an die Alhorn-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf früher noch angenommene großzügige Handlungsspielraum hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Eigentum begrenzt. Vereinzelte Stimmen in der Literatur wollen nunmehr auch bei der Einräumung eines Erbbaurechts das Konzessionsmodell ausschließen, da es hier an der Zurverfügungstellung eines Nutzungsrechts fehle. Dass dies aber weder aus der EuGH-Rechtsprechung abgeleitet werden noch aus den § 105 GWB zugrundeliegenden Richtlinien gefolgert werden kann, zeigt der Beitrag.
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Vergaberecht : Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht
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2
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133-138